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Rechtsurteile


Verbot für Zahnarztpraxis eine stillende Zahnärztin zu beschäftigen
In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin konnten wir für eine Mandantin erwirken, dass dem Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung – ohne mündliche Verhandlung – untersagt wird, die betroffene, stillende Zahnärztin weiter zu beschäftigen. Konkret tenorierte das Arbeitsgericht Berlin: Der Antragsgegnerin (Zahnarztpraxis) wird untersagt, die Antragstellerin (stillende Zahnärztin) zahnärztliche Tätigkeiten am Patienten / an der Patientin ausüben zu lassen, und zwar – je

Dr. Michael Heintz
27. März1 Min. Lesezeit
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